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Zusammenfassung der Offenlegung
- Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
- Offenlegungszeit 2019-08-22
- Grund der Bestrafung ist nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben. Dem Anbieter ist es daher weder gestattet, gewerbsmäßig auf eigene noch auf fremde Rechnung zu handeln (§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG).
Offenlegungsdetails
Warnungen Banqoin / Infocom Media Ltd.
BANQOIN/ Infocom Media Ltd Veröffentlichungsdatum: 22. August 2019 | Kategorien: Warnung Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann unter anderem gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) bekannt geben, dass eine bestimmte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person hierfür Anlass gegeben hat und die Unterrichtung der Öffentlichkeit notwendig und im Hinblick auf mögliche Nachteile der betroffenen Person angemessen ist. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22.08.2019 informiert die FMA, dass BANQOIN Infocom Media Ltd Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshallinseln, MH96960 Tel.: 44 (0) 157 194-0006 Web: https://www. BANQOIN .com/ E-Mail: info@ BANQOIN .com jacob.ackerman@ BANQOIN .com lucas.krol@ BANQOIN .com ist nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu tätigen. Dem Anbieter ist es daher weder gestattet, gewerbsmäßig auf eigene noch auf fremde Rechnung Handel zu treiben (§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG).
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Anhang
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